Kostendeckung vor Gleichbehandlung
Göppingen Die Homoehe bleibt im Landkreis teuer – verglichen damit, was Mann und Frau für eine Heirat berappen.
Wenn Schwule oder Lesben den Bund fürs Leben schließen möchten, müssen sie im Landkreis Göppingen für die Bestellung des Aufgebots deutlich höhere Gebühren bezahlen als heterosexuelle Paare. Der Verwaltungsausschuss des Kreistages hat diese Praxis der Ungleichbehandlung nun wieder mit den Stimmen des bürgerlichen Lagers bestätigt. Zuvor hatten sich Grüne und SPD für eine Neuregelung ausgesprochen.
Dabei hatte der Landrat Edgar Wolff selbst eingeräumt, dass sich in Anbetracht von durchschnittlich fünf Homosexuellen-ehen im Jahr die Folgekosten einer Gebührensenkung in Grenzen halten würden. Der Kreishaushalt werde dadurch sicher nicht gefährdet. Andererseits gehe es um das Prinzip. Schließlich gelte bei allen Dienstleistungen, die das Landratsamt erbringe, der Grundsatz der Kostendeckung. Die Gebühr für die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft sei nach dem durchschnittlichen Aufwand kalkuliert, sagte Wolff.
Bei konventionellen Eheschließungen ist das anders. Hier gilt nämlich per Verordnung des Innenministers eine landesweite Flatrate. Egal, in welchem Standesamt ein Paar das Aufgebot bestellt, und egal, wie lange der dortige Standesbeamte an seiner Traurede feilt, darf nicht mehr als 40 Euro berechnet werden, Sonderwünsche natürlich ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es für Eheschließungen, bei denen ein Partner keinen deutschen Pass besitzt. Weil dann ausländisches Recht beachtet werden muss, erhöht sich die Gebühr auf 80 Euro.
Bei homosexuellen Paaren, die im Land Baden-Württemberg nicht in den Rathäusern, sondern in den Landratsämtern getraut werden, darf jede Behörde die Gebühren selbst festlegen. Der Kreis Göppingen ist dabei mit 75 Euro beziehungsweise 125 Euro bei der Berücksichtigung ausländischen Rechts noch recht moderat. In Ludwigsburg verlangt die Kreisverwaltung 150 und 200 Euro, in Waiblingen 60 bis 80 Euro und in Böblingen 93 bis 113 Euro. Ein Sonderfall ist Esslingen, wo 100 bis 500 Euro verlangt werden.
Vorstöße, die auf eine Gleichbehandlung abzielten, waren auch in den Nachbarkreisen bisher nicht von Erfolg gekrönt, vielleicht auch, weil die Betroffenen nicht laut genug protestiert hatten. Er habe noch keine Beschwerden über die Gebührensätze zu hören bekommen, sagte der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes im Göppinger Landratsamt, Claus Herzog. Bei den heiratswilligen Schwulen und Lesben herrsche eher Enttäuschung darüber, dass sie nicht im Standesamt ihres Wohnortes heiraten dürften und kein Ehegattensplitting erhielten. Der Landesverband der Schwulen und Lesben hält eine Neuregelung dennoch für überfällig. Die höheren Kosten seien „durch nichts zu rechtfertigen, außer, dass man aus ideologischer Sturheit einen Unterschied machen will", sagte der Sprecher Heinrich Kuck-Linse.
