ERKLÄRUNG
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und
Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
- Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die
Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. - Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als
integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und
einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. - Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020
ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort
anordnen können, wo sie es für notwendig halten. - Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den
Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das
nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu
können. - Juli 2021 [im Original mit Unterschriften der Beigeordneten]
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