Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 beschlossen…:
In der Verwaltungsvorschrift „Zu § 1 Grundregeln“ werden der Nummer 1
folgende Sätze angefügt:
„Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
hier der link zur Bundestagsdrucksache:
Microsoft Word – TOP101=0410-21(B)=1006.BR-25.06.21 (bundesrat.de)