„Kein Mann darf sich anmaßen, über das Leben einer Frau zu bestimmen“

sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) anlässlich seiner geplanten Reform des Paragraph 46 des Strafgesetzbuches. Dort sind die Umstände einer Tat aufgeführt, die Gerichte berücksichtigen müssen – sie bestimmen ganz entscheidend wie hart ein Urteil ausfällt. So wirken sich zum Beispiel rassistische oder antisemitische Beweggründe strafverschärfend aus. Das soll in Zukunft auch für Taten gelten, die durch das Geschlecht des Opfers oder dessen sexuelle Orientierung motiviert sind. Quelle: Gewalt gegen Frauen und Femizide: Was Menschen in BW dagegen tun – SWR Aktuell

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rv