Deine Spende Für starke GRÜNE Du findest grüne Politik wichtig und bist der Meinung, dass unser Land noch viel grüner werden muss? Dann freuen wir uns über Deine Unterstützung und Deine Spende für den grünen Wandel. So kannst Du spenden: Per Überweisung an: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENKreisverband Göppingen IBAN: DE46 6105 0000 0000 6435 39BIC: GOPSDE6GXXXBankinstitut: Kreissparkasse Göppingen Verwendungszweck: Spende + Adresse für Zuwendungsbestätigung angeben Herzlichen Dank! Rechtliche Infos Die Partei erhält vom Staat nochmals 38 Cents auf jeden Euro Parteispende (bis zu 3.300 Euro pro Person). Parteispenden sind Sonderausgaben Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Absetzbarkeit nach § 34 g EStG Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich begünstigt. Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. Kapitalgesellschaften Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.