Fraktion B‘90/Die Grünen – Anträge zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022

Fraktion B‘90/Die Grünen – Anträge zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022

Sozialausschuss


A 1: Die Verwaltung stellt dar, mit welchen Maßnahmen sozial benachteiligte und geflüchtete Jugendliche unterstützt und gefördert werden, um ihnen den Übergang ins Berufsleben und die Integration ins gesellschaftliche Leben zu erleichtern.

Begründung:
Der Demografiebericht der KJVS zeigt  überdeutlich: Auf künftigen Generationen liegt eine große Last. Immer weniger im Arbeitsleben stehende Menschen stehen immer mehr zu versorgende gegenüber. Gleichzeitig sind in der entscheidenden Altersgruppe von 21-65 Jahren 22% der Menschen nicht erwerbstätig. Durch die Pandemie haben noch mehr Jugendliche Probleme beim Übertritt in das Berufsleben, darunter auch viele Jugendliche mit Fluchterfahrungen.

Wir stimmen Frau Dr. Usslepp zu, wenn sie sagt, dass der „Rückgang in der Zahl der jungen Menschen […] nicht weniger, sondern mehr Engagement und mehr Investitionen in die nachwachsende Generation [erfordert]“ und wollen wissen, welche neuen Konzepte die Verwaltung in diesem Kontext für notwendig hält.


A 2: Die Verwaltung erläutert, welche Änderungen in der Sozialarbeit notwendig sind, um das „stürmische Jahrzehnt“ des demografischen Wandels (KJVS Kinder- und Jugendhilfe im demografischen Wandel, S.16) vorausschauend zu gestalten. Dabei berichtet sie, wie durch Sozialraumorientierung Synergien bei der Jugend-, Behinderten- und Altenarbeit genutzt werden können.  Was kann der Landkreis leisten? Wo kann er in Vernetzung mit den Gemeinden unterstützend eingreifen?

Begründung:
Laut Demografiebericht des KVJS bietet die Sozialraumorientierung auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, das Gemeinwesen auch bei der unaufhaltsam sich verändernden Bevölkerungsstruktur lebendig zu erhalten. Frühzeitig generationenübergreifende Projekte und auch mehrfunktionale Einrichtungen zu planen kann die richtigen Weichen für die Zukunft stellen. Uns interessiert, welchen Beitrag der Landkreis hierzu leisten kann und welche Überlegungen oder Planungen es in dieser Richtung gibt.

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UVA


A3: Die Verwaltung lädt Vertreter der Region ein, um das Modellprojekt „Klimaanpassungsmaßnahmen im Landkreis Böblingen“ vorzustellen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen im Blick auf ihre Übertragbarkeit für den Landkreis Göppingen und dessen Kommunen geprüft werden. Neben der Identifizierung von besonders gefährdeten Gebieten im Landkreis können die dort gemachten Erfahrungen dazu beitragen geeignete Schutzmaßnahmen Im Landkreis Göppingen anzugehen.

Begründung:
Die Klimakrise wird immer deutlicher. Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat dies deutlich vor Augen geführt. Damit steigt die Notwendigkeit sich sowohl analytisch mit geeigneten Maßnahmen zur Klimaanpassung auseinander zu setzen, als auch entsprechende Maßnahmen zu planen. 


A 4: Der Landkreis setzt sich – bei Bedarf mit gutachterlicher Unterstützung- mit den Grundlagen und Voraussetzungen für einen kreisweiten Mobilitätspass auseinander.  Dazu gehört die Frage, wie ein Mobilitätspass gestaltet sein müsste, der effizient Beiträge erhebt und gleichzeitig verkehrliche Wirkungen entfaltet, aber auch die Auseinandersetzung mit der Rolle von Kreis, VVS und Busunternehmen.

Begründung:                                                                                                                                                                   
Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht sowohl die Einführung einer Mobilitätsgarantie als auch eines Mobilitätspasses vor. Die Mobilitätsgarantie gewährleistet das Land. Die Zuständigkeitsebenen eines Mobilitätspasses sind dagegen noch offen. Eine rein kommunale Umsetzung erscheint in ländlich geprägten Gebieten nicht angezeigt, daher sollte geprüft werden, ob die Landkreisebene geeignet ist einen solchen Mobilitätspass umzusetzen. Auf der Grundlage von Modellrechnungen ist zu diskutieren, ob und in welcher Weise damit eine maßgebliche Unterstützung des öffentlichen Verkehrs gelingen kann, um die Verkehrswende zu schaffen und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die erhobenen Daten und Fakten sind die Grundlage einer ergebnisoffenen Diskussion. 

A 5: Der Landkreis bringt innerhalb von zwei Jahren auf allen seinen dafür geeigneten Immobilien PV-Anlagen zur Stromgewinnung an oder stellt die Dächer Bürgerenergiegenossenschaften, die solche Anlagen errichten, zur Verfügung.  Alternativ sind bei Neubauten Solarfassaden und/oder Dachbegrünung vorzusehen. Dafür sollte auch in den Kommunen geworben werden.

Begründung:
Wirtschafts-Weise und Industrie fordern, was wir alle längst wissen: Es müssen alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen werden, damit der Klimawandel nicht weiter so zunimmt wie bisher. Sonst werden unabsehbare Schäden, vor allem auch materieller Art, auf uns zukommen. Ein wichtiger Baustein zur Gestaltung der Zukunft  ist die Energiewende, die Hinwendung zu regenerativen Energien. Die Produktion von Sonnenstrom muss vervielfacht werden. Der Landkreis muss hier seinen Beitrag leisten und mit gutem Beispiel vorangehen – auch in Richtung Elektromobilität.


A 6: Der Landkreis installiert in ausreichendem Maße öffentlich zugängliche E-Ladesäulen an den kreiseigenen Gebäuden, auch im Parkhaus beim Landratsamt.

Begründung:
Für den modal Split der Verkehrswende ist auch die E-Mobilität ein wichtiges Standbein. Dazu muss die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden.


A 7: Der Landkreis untersucht, wie die ÖPNV-Infrastruktur verbessert werden kann und muss, vor allem soll die Erreichbarkeit der Klinik am Eichert mit dem ÖPNV vom Oberen Filstal aus gestärkt werden. Der Einsatz von On-Demand-Verkehr ist zu prüfen.

Begründung:
Die Verkehrswende wird mutige Entscheidungen benötigen und auch auf Landkreisebene müssen diese Herausforderungen angegangen werden. Wir sehen im Moment das Amt für Mobilität personell dazu  nicht in der Lage. Abwarten möchten wir die Klausur des UVA, welche Überlegungen seitens der Verwaltung  angestellt werden. Wir gehen davon aus, dass diese Themen dort auf der Agenda zu finden sein werden. Für manche Verkehrsbeziehungen könnte On- Demand -Verkehr eine Lösung sein. Ob dafür ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit dem VVS in Frage kommt oder es grundsätzlich  eine Möglichkeit wäre, den ländlichen Raum besser anzubinden, ist überlegenswert. Deswegen beantragen wir, dass diese Fragestellung  geprüft wird.

A 8: Die Entscheidung zum Thema „Rekommunalisierung Müllheizkraftwerk “ wird weiter vorbereitet.  Die Öffentlichkeit wird daran zeitnah beteiligt.

Begründung:
Zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom  12. 10.2018 (BU_2018_163), dass „ rechtzeitig vor dem 30.6.2024 ein Vorschlag zur  Vertragsbeendigung zum 30.6.2028 (inklusive Rekommunalisierung) zum Beschluss vorzulegen“ sei, wurde bisher eine Arbeitsgruppe eingesetzt und Professor Gaßner von der Rechtsanwaltskanzlei [GGSC] nichtöffentlich angehört. Auf Grund der Pandemielage war eine Bürger*innenbeteiligung nicht möglich. Jetzt soll die Angelegenheit weiterverfolgt werden, damit die im Beschluss vorgegebenen Aufgaben erfüllt werden können.


A 9 (Wiederholung für HH 2021): Die Wirtschaftsförderung des Landkreises erarbeitet mit der Wirtschaftsförderung der Region ein Konzept, wie Leerstands- und Brachflächenmanagement im Landkreis Göppingen angegangen und koordiniert werden kann. Das Konzept soll modellhaft Maßnahmen, Ziele, Umsetzungsstrategien und Erfolgsfaktoren beschreiben.

Begründung:
Nach wie vor werden unbebautes Land, Ackerflächen und grüne Wiese bevorzugt, wenn es um neue Gewerbeflächen geht. Auch wird in Deutschland täglich eine Fläche von 60 Hektar verbraucht. Diesen Flächenfraß gilt es zu begrenzen. Insbesondere bei der Suche nach Gewerbeflächen wird noch viel zu wenig auf Konversionsflächen oder leerstehende oder in (naher) Zukunft brach fallende Industrieflächen zurückgegriffen. Hier sehen wir einen Nachholbedarf, diese Flächen auf den Markt zu bringen. Dazu bedarf es eines Leerstands- und Brachflächenmanagements durch die Wirtschaftsförderung, das die verschiedenen Akteure auf Seiten der Kommune, der (privaten) Investoren und der möglichen Nutzer zusammenbringt, um brachliegende Flächen oder Gewerbegebäude einer neuen Nutzung zuzuführen.

Verwaltungsausschuss

A 10: Die Landkreisverwaltung informiert über die geplante Vorgehensweise auf dem Weg zur Digitalisierung der Verwaltung und über ggf. notwendige Stellenschaffungen.

Begründung:
Angesichts des demografischen Wandels werden bestimmte Arbeitsgänge mehr und mehr digitalisiert werden müssen, auch um Ressourcen zu gewinnen für die Tätigkeiten, bei denen menschliche Fähigkeiten unersetzlich sind. In der Landkreisverwaltung gibt es unserer Kenntnis nach keine  Koordinierungsstelle für diesen Prozess. Langfristig ist aber hier eine koordinierte Vorgehensweise zu organisieren. Wie stellt die Landkreisverwaltung sich diesen Prozess vor und welche Mittel sind dafür erforderlich? Was können wir schon, was müssten wir noch leisten und wo wollen wir hin?


A 11: Zur Einführung einer Social-Media-Strategie wird eine Stelle geschaffen, um Bürgerinnen und Bürgern Informationen auch über breit genutzte Kanäle zukommen zu lassen.

Begründung:
Im Haushaltsplan 2022 ist eine Stelle für Soziale Medien geplant, aber mit einem Sperrvermerk und dem Hinweis versehen “Keine Auswirkungen bei Nichtbesetzung“. Das sehen wir ganz anders. Wir beantragen zur Einführung einer Social-Media-Strategie eine zumindest befristete Besetzung der Stelle, um diese Kommunikation aufzugleisen.
Nicht nur Corona hat gezeigt, dass wir die Bürgerinnen und Bürger da erreichen müssen, wo sie sich informieren wollen und können. Ein wesentliches Forum dazu sind die Sozialen Medien. Gerade über umwälzende Veränderungen, wie sie z.B. das neue Abfallkonzept  mit sich bringt, muss zielgerichtet informiert werden, damit sich der erwünschte Erfolg einstellt.Denkbar wäre bei einzelnen Projekten eine Kooperation mit einer Agentur oder auch einer Hochschule.