Kreismitgliederversammlung

Kreismitgliederversammlung

Aus der Satzung des Kreisverbandes Göppingen §6

Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Sie besteht aus den Mitgliedern des Kreisverbandes. Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr als Hauptversammlung statt. Sie wählt in geheimer Wahl den Kreisvorstand, die/den VertreterIn im Landesfinanzrat, die RechnungsprüferInnen und die Kreisschiedskommission für einen Zeitraum von längstens zwei Jahren.
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