Satzung §8

Aus der Satzung des Kreisverbandes Göppingen

§ 8 Kreisausschuss

Der Kreisausschuss dient der Beratung und Koordination zwischen den Kreismitgliederversammlungen. Die Beschlüsse sind zu protokollieren.
Mitglieder des Kreisausschusses sind der Kreisvorstand, das Mitglied des Regionalparlaments, die Vorsitzenden von Kreistagsfraktion und den örtlichen grünen Fraktionen bzw. der grün-nahen kommunalen Gruppen. (die Mitgliedschaft bei B’90/Die Grünen ist Voraussetzung). Außerdem die/der Sprecher/in der Ortsverbände, sofern diese nicht mit der/dem Fraktionsvorsitzenden identisch ist.

Der Kreissauschuss kann auch telefonisch oder per E-Mail untereinander Kontakt aufnehmen.

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