25 Geislingen: Altlasten im Städtischen Sportplatz

Die Altlasten verringern den Erlös um 225 000 Euro

Geislingen Auf dem städtischen Sportplatz schlummern Bauschutt und Gießereisande. Das drückt den Preis.

Autorin: CORINNA MEINKE | StZ 25.05.2010





Eine böse Überraschung hat der städtische Sportplatz der Geislinger Stadtverwaltung beschert: Weil bei Probebohrungen Altlasten gefunden worden sind, erlöst die Stadt einen deutlich geringeren Betrag als erhofft. An Stelle des ursprünglich vereinbarten Verkaufspreises von 2,8 Millionen Euro kann die Stadt jetzt nur rund 2,6 Millionen Euro verlangen. 225 000 Euro muss Geislingen dem Investor Ten Brinke erlassen. Denn für Mehrkosten, die dem Käufer im Zusammenhang mit Altlasten entstehen, muss der Eigentümer geradestehen, wenn der Verursacher nicht bekannt ist – so verlangt es das Bundesbodenschutzgesetz. Zu Beginn der Verhandlungen hatte der Investor sogar die Erstattung von rund 720 000 Euro durch die Stadt gefordert.

Dabei hatte die Stadt gehofft, dass das Grundstück frei von Altlasten sei. Zu diesem Schluss war auch ein Gutachten gekommen, das die Stadt vorsorglich in Auftrag gegeben hatte. Nach Abschluss des Kaufvertrages hatte Ten Brinke seinerseits ein Gutachten beauftragt, um die statischen und geologischen Voraussetzungen zu prüfen. Dabei wurde deutlich ausführlicher geprüft. Gefunden wurden Bauschutt und unterschiedlich stark verunreinigte Gießereisande. In langwierigen Verhandlungen konnte die Stadtverwaltung die ursprüngliche Forderung von Ten Brinke von 720 000 Euro auf 225 000 Euro reduzieren. Karl Vogelmann, der Leiter des städtischen Bauamtes, hatte vor allem die von Ten Brinke veranschlagten Mehrkosten für die Gründung in Höhe von 601 000 Euro in Zweifel gezogen und schließlich einen Kompromiss ausgehandelt.

Besonders schwierig gestaltete sich die Schätzung des kontaminierten Volumens. Je nach Verunreinigungsgrad muss das Material getrennt werden. Stärker verunreinigte Mengen müssen entsorgt werden, weniger stark kontaminierte Massen können nach den Bauarbeiten wieder eingebaut werden, sofern sie von oben versiegelt werden. Das ist dort der Fall, wo sie mit einer Betonplatte abgedeckt werden.

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