18.10.11 S21 im Kreistag

Pressemitteilung der grünen Kreistagsfraktion vom 18. Oktober 2011

Die Volksabstimmung geht nur um den Bahnhof Stutgart 21

Mit Erstaunen hat die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage für die nächste Kreistagssitzung „Resolution zum Volksentscheid über das Bahnprojekt Stuttgart – Ulm“ zur Kenntnis genommen. Die am 27.11.2011 stattfindende Volksabstimmung betrifft ausschließlich das Bahnprojekt Stuttgart 21, also den Bau des Tiefbahnhofes, nicht aber den Bau der Neubaustrecke Stuttgart –Ulm. „Fast alle Argumente in der Resolution beziehen sich auf Hoffnungen, die sich mit dem Bau der Neubaustrecke verbinden“, so Fraktionschefin Martina Zeller-Mühleis. Für die Neubaustrecke sei ohnehin der Bund zuständig und nicht das Land.
 
Dorothee Kraus-Prause weist darauf hin, dass eine Neubaustrecke auch an einen modernisierten Kopfbahnhof angeschlossen werden kann. Dies sei in den Schlichtungsgesprächen unstrittig gewesen.

Und Bernhard Lehle ergänzt: „Wir werden darauf drängen, dass Landrat und Kreistag hier für Klarheit sorgen: Die Volksabstimmung geht nur um den Bahnhof und der Bahnhof bringt unserem Landkreis gar nichts! Er kostet nur ungeheure Summen, die dem Land dann bei viel wichtigeren Eisenbahnprojekten fehlen.“

Die Grünen ärgert auch, dass in der Vorlage erneut behauptet wird, ein Ausbau des Regionalverkehrs und insbesondere eine S-Bahn im Kreis sei erst nach Fertigstellung der Neubaustrecke möglich. Die mit großem finanziellen Aufwand erstellte Machbarkeitsstudie von 2009, auf die in diesem Zusammenhang wieder einmal verwiesen werde, habe vielmehr ergeben „dass sich mit dem heutigen Betriebsprogramm im Filstal die Varianten 4/4a und 5 realisieren lassen. Dabei stellen die Varianten 4/4a einen vollwertigen S-Bahn-Betrieb dar“. – So das Fazit der Machbarkeitsstudie, die gemeinsam vom Verband Region Stuttgart, dem Landkreis und der IHK erstellt wurde.
 
Zufrieden sind die Grünen, dass in die Kreistagssitzung  am Freitag ebenfalls ein BUND–Vertreter auf ihren Antrag hin eingeladen wird und nicht, wie von der Verwaltung vorgesehen, nur ein Vertreter der S 21 Befürworter.
 

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