01.02.12 Spätling

Mail von Roswitha Spätling vom 01. Februar 2012
Ich gehöre auch zu den enttäuschten GRÜNEN. Die Antwort von W. Kißling an Armin Dannenmann vom 22.01.12 kann ich voll unterschreiben. Ich möchte aber noch eine Anmerkung dazu machen:

Meiner Meinung nach hätten die Grünen einer Volksabstimmung unter den bestehenden Voraussetzungen gar nicht zustimmen dürfen, sondern darauf bestehen müssen, dass zuvor eine bundesweit einheitliche Regelung mit Beteiligungsrechten der Bürger von Anfang an geschaffen wird. Das Zugeständnis an die SPD war falsch. Es war einfach unrealistisch anzunehmen, dass ein Erfolg nach dieser langen Auseinandersetzung durch die (eigentlich gut gemachte Broschüre) Bürgerinformation noch möglich wäre. Jetzt ist die fatale Folge, dass die Regierung sich – was auch immer geschieht –  auf den Volkswillen berufen wird. Und die CDU, die sich gesperrt hatte, die Bedingungen zu überarbeiten, freut sich mit allen S21-Befürwortern.

Den einzigen Lichtblick sehe ich darin, dass sich die Landesregierung für zukünftige Vorhaben dafür einsetzt, dass Bürgerbeteiligungsrechte von Anfang an bei Projekten – ähnlich wie in der Schweiz – installiert werden, bundesweit einheitlich. Für sinnvoll und kurzfristiger auf Landesebene anzustreben halte ich erst mal die Durchsetzung von Transparenz und Beteiligungsrechten auf kommunaler bis regionaler Ebene bei Projekten, die weniger komplex sind. Da fühlen sich sicherlich auch mehr BürgerInnen angesprochen als bei Großprojekten.

Mit grünen Durchhaltegrüßen

Roswitha Spätling

zum Schreiben von Walter Kißling vom 31.01.2012…

 

zum Schreiben von Armin Dannemann vom 22.01.2012…

 

zurück zur Debatte "Stuttgart 21 nach der Volksabstimmung"…