Ebersbacher Stadtblatt:

Die Erfolgsbilanz der grün-roten Landesregierung im 4. Quartal 2015:

  6.10.2015: Neuausrichtung der Seniorenpolitik Die Landesregierung hat ein neues seniorenpolitisches Gesamtkonzept beschlossen. Der „Kompass Seniorenpolitik“ listet die wichtigsten seniorenpolitischen Handlungsfelder auf, stellt Herausforderungen dar, benennt Politikziele und bietet Lösungsansätze an. Dabei sollen die Stärken und Ressourcen älterer Menschen stärker in den Vordergrund gestellt werden. Richtschnur der Seniorenpolitik bleibt, den Menschen im Land auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben und eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Mobilität im Alter, gerade im ländlichen Raum, soll durch innovative Modelle des Gemeinschaftsverkehrs, wie etwa Bürgerbusse, erhalten bleiben. Das Ehrenamt soll gestärkt werden, um das gesellschaftliche Engagement älterer Menschen zu würdigen.  

14.10.2015: Mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung vor Ort

Mehr direkte Demokratie, mehr Beteiligung und mehr Transparenz: Der Landtag hat das Gesetz für eine Reform der Kommunalverfassung verabschiedet. Damit wird die lebendige Demokratie vor Ort gestärkt. Die Reform sieht vor, die Mitbestimmung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erweitern. Dazu werden das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren von 10 auf 7 Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt.

28.10.2015: Förderung von kommunalen Verkehrsprojekten wird nachhaltiger

Umweltfreundliche Verkehrsprojekte der Kommunen sollen künftig mehr von öffentlicher Förderung profitieren. Das sieht das geplante neue Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) vor, das der Landtag verabschiedet hat. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Dieses Gesetz wird nun im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestaltet. Im kommunalen Straßenbau werden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.

11.11.2015: Mehr Geld für den Sport

Die Landesregierung und der Landessportverband haben eine Fortführung des Solidarpakts Sport vereinbart. Danach stellt das Land von 2017 bis 2021 deutlich mehr Mittel für den Sport in Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Fördervolumen erhöht sich um insgesamt 87,5 Millionen Euro, dazu kommen zusätzlich 25 Millionen Euro für den kommunalen Sportstättenbau. Von der Erhöhung profitieren besonders auch die zahlreichen nebenberuflichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Land, sie erhalten erstmals seit den 1960er-Jahren mehr Geld. Ein weiterer Schwerpunkt ist ein Sonderprogramm für den Bau von Vereinssportstätten.

17.11.2015: Neues Gesundheitsgesetz stärkt Rolle von Bürgern und Patienten Die Landesregierung hat das geplante neue Gesundheitsgesetz verabschiedet. Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitsbereich wird dadurch gestärkt. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so starke Bürgerbeteiligung in den Gesundheitsgremien. Dabei werden die Prävention und Gesundheitsförderung gestärkt. Speziell für diese Themen wird ein eigener Landesausschuss eingerichtet, der landesweite Programme und Strategien zur Prävention und Gesundheitsförderung entwickeln soll.

25.11.2015: Tanzverbot an Feiertagen wird gelockert

Das baden-württembergische Feiertagsgesetz verfügte im bundesweiten Vergleich bislang über eine der restriktivsten Regelungen zum Tanzverbot. Diese werden nun unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzauftrags für Sonn- und Feiertage sowie in Abhängigkeit von der abgestuften Bedeutung einzelner Feiertage an die geänderten Lebensgewohnheiten angepasst.

25.11.2015: Bessere Integration und mehr Teilhabe

Baden-Württemberg ist vielfältig: In keinem anderen Flächenland ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund so hoch wie bei uns. Die Landesregierung möchte die Integration weiter verbessern und die Teilhabe von Menschen mit ausländischen Wurzeln stärken. Deshalb hat der Landtag das neue Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet.

9.12.2015: Zweiter Nachtragshaushalt für 2015/2016

Der Landtag hat den zweiten Nachtragshaushalt 2015/2016 verabschiedet. Dieser trägt insbesondere den Mehrkosten für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge Rechnung: Dafür sind rund 1,88 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere 30 Millionen Euro stehen zur Stärkung der Inneren Sicherheit bereit. Das Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus wird ergänzt. Sicherheitsbehörden und Justiz werden gestärkt, ebenso die Prävention. Außerdem sind zusätzliche Mittel für Projekte im Bereich der Digitalisierung veranschlagt. Auch die Zuwendungen für Schulen in freier Trägerschaft und die Mittel für den Straßenbau werden aufgestockt.

Trotz der Mehrausgaben kann bereits zum vierten Mal innerhalb dieser Legislaturperiode eine Nullverschuldung erreicht werden. „Das hat noch keine Regierung vor uns geschafft“, unterstreicht Ministerpräsident Winfried Kretschmann die vorausschauende Haushaltsführung der grün-roten  Landesregierung. Weitere Informationen unter: http://www.baden-wuerttemberg.de/de/regierung/landesregierung/interaktiver-zeitstrahl/ Kontakt des Landtagskandidaten Alexander Maier: www.alexandermaier-gp.de

Grün-Rot im Land weiter auf Erfolgskurs – Die Bilanz des 3. Quartals 2015

15.7. : – Inklusion – Gemeinsam unbehindert lernen
Es geht voran bei der Inklusion: In Zukunft sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Baden-Württemberg gemeinsam zur Schule gehen und zusammen unterrichtet werden können. Das sieht das Gesetz zur Regelung inklusiver Bildungsangebote vor, das der Landtag beschlossen hat.
21.7.: – Bessere Integration und mehr Teilhabe
Baden-Württemberg ist vielfältig: In keinem anderen Flächenland ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund so hoch wie bei uns. Die Landesregierung möchte die Integration weiter verbessern und die Teilhabe von Menschen mit ausländischen Wurzeln stärken. Deshalb hat sie den Entwurf für das neue Partizipations- und Integrationsgesetz auf den Weg gebracht.
21.7.: – Ausbildungsbündnis
Stärkung der beruflichen Ausbildung Bessere Berufsorientierung an unseren Schulen, bessere Qualität der Berufsausbildung und größere Durchlässigkeit zwischen Ausbildung und Studium – die Landesregierung möchte die berufliche Ausbildung weiter stärken. Deshalb hat sie ein neues „Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg 2015 bis 2018“ auf den Weg gebracht. Vertreter von Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit und Kommunen haben die Vereinbarung unterzeichnet.
22.7.: – Mobilitätsgipfel – Nachhaltig gegen Stau, Feinstaub und Lärm
Die Landesregierung treibt den Kampf gegen Stau, Feinstaub und Lärm in Stuttgart voran und hat deshalb einen Mobilitätsgipfel veranstaltet. Das Ziel: Stuttgart zu einer Modellregion für die Mobilität der Zukunft ausbauen. Das soll mit einem Paket aus rund zwei Dutzend Maßnahmen erreicht werden. Bei dem Mobilitätsgipfel suchten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Verkehrsminister Winfried Hermann gemeinsam mit 45 Vertretern aus Kommunen, Region, Land, Wirtschaft und Verbänden nach Wegen aus den Stau- und Umweltproblemen der Region. Das Ergebnis ist ein umfassendes Maßnahmenpaket: darunter der Aufbau eines Systems von Metropolexpress-Zügen, der Ausbau von Verkehrslenkung, ein Infosystem zur Warnung vor Feinstaub und ein Ausbau des Angebots an Bussen, S-Bahnen, Park&Ride und CarSharing.
27.7.: – Flüchtlinge 
Flüchtlingsgipfel schnürt Maßnahmenpaket Verdopplung der Aufnahmeplätze, eine neue Lenkungsgruppe für Flüchtlingsfragen, mehr Unterstützung für die Kommunen, bessere Integration: Der zweite Flüchtlingsgipfel der Landesregierung hat sich auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Damit reagiert die Landesregierung entschlossen auf die starke Zunahme der Flüchtlinge im Südwesten.
28.7.: – E-Government
Neuer Rahmen für elektronische Kommunikation mit der Verwaltung Die Landesregierung will einen neuen Rahmen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und die Digitalisierung der Verwaltung schaffen. Den entsprechenden Entwurf eines E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg hat das Kabinett zur Anhörung frei gegeben.
29.9.: – Chancengleichheit 
Gezielte berufliche Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst Das Kabinett hat das neue Chancengleichheitsgesetz beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz soll dabei helfen, Männer und Frauen im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Außerdem sollen Beschäftigte mit Familien- und Pflegeaufgaben in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt werden.
30.9.: – Bildung
Weiterentwicklung der Realschulen Schülerinnen und Schüler werden an den Realschulen künftig noch besser entsprechend ihrer Begabungen individuell gefördert. Dazu erhalten die Realschulen zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer. Außerdem soll es künftig auch an Realschulen möglich sein, am Ende der neunten Klasse einen Hauptschulabschluss zu machen. Die Landesregierung hat ein entsprechendes Gesetz zur Weiterentwicklung der Realschulen verabschiedet. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Der Bildungserfolg eines Kindes darf nicht von seiner sozialen Herkunft abhängen.
6.10.: – Feiertagsgesetz
Tanzverbot an Feiertagen wird gelockert Das baden-württembergische Feiertagsgesetz verfügt im bundesweiten Vergleich über eine der restriktivsten Regelungen zum Tanzverbot. Diese sollen nun unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzauftrags für Sonn- und Feiertage sowie in Abhängigkeit von der abgestuften Bedeutung einzelner Feiertage an die geänderten Lebensgewohnheiten angepasst.
6.10.: – Demographischer Wandel – Neuausrichtung der Seniorenpolitik
Die Landesregierung hat ein neues seniorenpolitisches Gesamtkonzept beschlossen. Der „Kompass Seniorenpolitik“ listet die wichtigsten seniorenpolitischen Handlungsfelder auf, stellt Herausforderungen dar, benennt Politikziele und bietet Lösungsansätze an.
14.10.: – Reform der Kommunalverfassung
Mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung vor Ort Mehr direkte Demokratie, mehr Beteiligung und mehr Transparenz: Der Landtag hat das Gesetz für eine Reform der Kommunalverfassung verabschiedet. Damit wird die lebendige Demokratie vor Ort gestärkt. Dies hat auch unmittelbar Auswirkungen auf  die Bürgerinnen und Bürger in  Ebersbach und die kommunalpolitische Arbeit von Parteien, auf Bürgerinititativen und Interessensgruppen.
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Ebersbach/Peter Bretz

Grüne Meilensteine – 2. Quartal 2015

  Grün-Rot im Land weiter auf Erfolgskurs – Wichtige Meilensteine im 2. Quartal 2015 Ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, Bildungsaufbruch, Energiewende und mehr Bürgerbeteiligung – auch im 2. Quartal 2015 setzt die Grün-Rote Landesregierung mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann ihre erfolgreiche Landespolitik fort, hier in Kurzform einige Beispiele:

14.4.2015: Förderung von kommunalen Verkehrsprojekten wird nachhaltiger

Umweltfreundliche Verkehrsprojekte der Kommunen sollen künftig mehr von öffentlicher Förderung profitieren. Das sieht das geplante neue Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) vor, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Dieses Gesetz wird nun im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestaltet. Die Novellierung des LGVFG soll dazu beitragen, dass die Kommunen die umweltverträglichen Verkehrsarten ÖPNV, Rad- und Fußverkehr besser entwickeln können. Im kommunalen Straßenbau werden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.  

28.4.2015: Eine Viertelmilliarde für Krankenhaus-Bauvorhaben

Auf dem Land und in den Städten sollen die Menschen gut medizinisch versorgt sein. Das Kabinett hat daher das Jahreskrankenhausbauprogramm 2015 mit einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro beschlossen. Damit können 20 dringliche Bauvorhaben mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro verwirklicht werden. Die Landesregierung hat die Mittel für den Krankenhausbau in den letzten Jahren deutlich erhöht: Sie liegt heute mit 250 Millionen Euro (2016: 255 Millionen Euro) um rund 35 Prozent höher als im Jahr 2011 (185 Millionen Euro).

29.4.2015: Nachtragshaushalt 2015/2016 verabschiedet

Die Landesregierung setzt mit ihrem Nachtragshaushalt den Bildungsauftrag fort und macht den Weg frei für die Umsetzung der schulischen Inklusion. So werden 400 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen, die Unterrichtsversorgung verbessert sowie die Realschulen und die Hochschulen gestärkt. Als Reaktion auf die steigende Zahl an Flüchtlingen, die in Baden-Württemberg Zuflucht suchen, werden mit dem Nachtragshaushalt die Mittel für diesen Bereich deutlich erhöht. Außerdem ist das Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors über den Nachtragshaushalt abgedeckt.

5.5. 2015 Weiterentwicklung der Realschulen

Schülerinnen und Schüler werden an den Realschulen künftig noch besser entsprechend ihrer Begabungen individuell gefördert. Dazu erhalten die Realschulen zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer. Außerdem soll es künftig auch an Realschulen möglich sein, am Ende der neunten Klasse einen Hauptschulabschluss zu machen. Die Landesregierung hat eine entsprechende Schulgesetzänderung zur Weiterentwicklung der Realschulen auf den Weg gebracht. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Der Bildungserfolg eines Kindes darf nicht von seiner sozialen Herkunft abhängen.

6.5.2015: Meilenstein für den Tierschutz

Tiere haben keine Stimme. Wir stärken deshalb Tierschutzorganisationen als Anwälte der Tiere: Anerkannte Tierschutzvereine erhalten in Baden-Württemberg Mitwirkungsrechte und ein Verbandsklagerecht. Das sieht ein Gesetz vor, das der Landtag verabschiedet hat. Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Stärkung des Tierschutzes in Baden-Württemberg. Es macht Verwaltungshandeln im Tierschutz transparent und ermöglicht eine frühzeitige Beteiligung der Tierschutzorganisationen.    

9.6.2015:  Ein großer Schritt zu einem inklusiven Baden-Württemberg

Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft. Die Landesregierung hat einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land verabschiedet. „Wir wollen Baden-Württemberg zu einem Land machen, in dem Menschen mit Behinderung selbstbestimmt in allen Lebensbereichen teilhaben können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann dazu. Der Aktionsplan besteht aus insgesamt rund 230 Maßnahmen und bündelt bisherige und zukünftige Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Dazu gehört zum Beispiel das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, das eine Vielfalt an inklusiven Wohnformen ermöglicht. Außerdem ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das Stadt- und Landkreise verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu schaffen.

10.6.2015:  Zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket

Die Landesregierung hat ihr zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket beschlossen. Ab dem 1. Juli 2015 werden in 44 Städten und Gemeinden des Landes Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gedeckelt. Andernorts dürfen Mieten im selben Zeitraum um 20 Prozent erhöht werden. Zudem gilt in den 44 Städten und Gemeinden eine Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen von Wohnungen in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre.  

17.6.2015: Neues Naturschutzgesetz beschlossen

Besserer Schutz vor Gentechnik, Verbesserungen im Biotopverbund und erstmals einen Alleen-Schutz: Das neue, vom Landtag beschlossene Landesnaturschutzrecht bringt den Naturschutz in vielen Bereichen voran, so dass auch künftige Generationen davon profitierten. Es bietet hohe naturschutzfachliche Standards und ist gleichzeitig bürgernah und unbürokratisch. Das neue Naturschutzgesetz schützt etwa zwei Drittel der Landesfläche vor Agro-Gentechnik. Daneben dient das Gesetz der Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und der deutschlandweit in dieser Form einmaligen Naturschutzstrategie des Landes. So sieht das Gesetz beispielsweise Regelungen zum Schutz und zur Sicherung des Biotopverbunds, zum Schutz von Alleen und zur Erarbeitung einer Moorschutzkonzeption vor. Und auch die Arbeit der Landschaftserhaltungsverbände wird gewürdigt.   BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Ebersbach/Peter Bretz  

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Die Würde des Menschen ist unantastbar – auch im Bildungsplan

Die homophobe online Petition „Kein Bildungsplan unter der Ideologie des Regenbogens“ aus Baden-Württemberg sorgt bundesweit für Debatten.

Auslöser der Petition sind die Pläne der Landesregierung, die "Akzeptanz sexueller Vielfalt" als Ziel im Bildungsplan 2015 festzuschreiben. Der Initiator spricht von einer "Ideologie des Regenbogens". Die Pläne zielten "auf eine pädagogische, moralische und ideologische Umerziehung an den allgemeinbildenden Schulen" ab. Die Argumentation in der Petition liest sich wie aus dem letzten Jahrhundert. Die Internetseite openpetition hat bereits auf den Initiator eingewirkt, woraufhin diese entsprechend entschärft werden musste. Es wird aber weiterhin suggeriert, der Bildungsplan sieht eine Umerziehung oder ähnliches vor. Was für eine Angst muss hinter so einer Aussage stecken? Als würden Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg homosexuell werden, weil sie im Unterricht damit konfrontiert werden und sich mit der Lebensrealitäten und unterschiedlichen sexuellen Lebensentwürfen auseinander setzten. Was in vielen anderen Bundesländern bereits normal ist, sorgt in Baden-Württemberg für Aufregung.

Wer im Hinblick auf die sexuelle Orientierung oder die Aufklärung darüber von einer Ideologie oder Weltanschauung spricht, disqualifiziert sich schon selbst. Als könnte man sich seine sexuelle Orientierung aussuchen, geschweige denn in der Schule durch die Konfrontation mit sexueller Vielfalt umerzogen werden. Es ist eben auch der Erziehungsauftrag der Schulen, in denen „schwul“ als meistgebrauchtes Schimpfwort gilt, hier für Akzeptanz, Vielfalt und Toleranz einzustehen.

Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand verurteilt die Online-Petition, die aktuell mit falschen und diskriminierenden Behauptungen zu Felde zieht, scharf.  „Die Kommentare offenbaren ein erschütterndes Maß an Homo- und Transphobie. Es wird ein Vokabular bemüht, das an rechtsextreme und fundamentalistische Strömungen erinnert“, erklärt der Grünen-Landesvorsitzende. Insgesamt mache die Petition deutlich, warum es dringend geboten sei, weiter für ein Klima der Akzeptanz und der Offenheit zu streiten. „Baden-Württemberg ist hier dank der grün-roten Landesregierung auf einem guten Weg.“

Wir Grünen stehen hinter der Bildungsplanreform von Kultusminister Andreas Stoch; Homo- und Transsexualität werden dann Thema im Unterricht sein, betont Oliver Hildenbrand. „Wir Grünen vertreten die Überzeugung, dass Baden-Württemberg Schulen braucht, an denen lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Jugendliche angstfrei und akzeptiert am schulischen Leben teilhaben können. Und wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer, die qualifiziert sind, Wertschätzung und Vielfalt zu vermitteln.“ Deshalb müsste in den Bildungsplänen die pädagogische Arbeit an der Gleichstellung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ) explizit benannt und verbindlich verankert werden.
In einer modernen und toleranten Gesellschaft müssten sich Menschen angstfrei outen und offen leben können. Das sei dann möglich, wenn Familie, Freunde und Mitschüler sowie die Gesellschaft mit Akzeptanz reagierten, sagt Hildenbrand. Kinder und Jugendliche sollten in der Schule etwas über den Alltag, die Geschichte und die rechtliche Situation erfahren und ermutigt werden, gegen Mobbing und Gewalt einzuschreiten.
Oliver Hildenbrand: „Für uns ist Schule ein Ort der Vielfalt und der Akzeptanz, kein Ort der Ausgrenzung und der Diskriminierung. Baden-Württemberg war viel zu lange Schlusslicht in Sachen Gleichstellung. Die grün-rote Landesregierung hat diesen Diskriminierungskurs beendet und macht sich seit Regierungsantritt offensiv für gleiche Rechte und mehr Vielfalt in Baden-Württemberg stark.“

Wir Grüne rufen dazu auf die Gegen-Petition zu unterzeichnen und damit zu zeigen, dass Baden-Württemberg ein offenes, vielfältiges und diskriminierungsfreies Land ist.

Tobias Bollinger

KOMMUNALWAHL
Die Gemeinderatsfraktion und der Ortsverband der Ebersbacher Grünen laden am 20. Januar in die Fraktionsräume im Rathaus alle Interessierten an der Kommunalwahl ein. Bei einem lockeren Austausch können alle die Interesse an Grüner Politik in Ebersbach haben mit uns ins Gespräch kommen.

Grüne Meilensteine 1. Quartal 2015

Grün-Rot im Land weiter auf ErfolgskursWichtige Meilensteine im 1. Quartal 2015
Ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, Bildungsaufbruch, Energiewende und mehr Bürgerbeteiligung – auch 2015 setzt die Grün-Rote Landesregierung mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann ihre erfolgreiche Landespolitik fort, hier in Kurzform einige Beispiele.
9.1.2015: 1,7 Milliarden Euro mehr für die Hochschulen Vorfahrt für Bildung: Die Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten bis 2020 rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich. Die Landesregierung verbessert damit die Grundfinanzierung der Hochschulen und stellt mehr Mittel für den Hochschulbau zur Verfügung.
13.1.2015: IT-Neuordnung der Landesverwaltung Mit der Errichtung einer neuen Landesoberbehörde „IT Baden-Württemberg“ (BITBW) unternimmt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung der Informationstechnik (IT) in der öffentlichen Verwaltung.
4.2.2015: Sicherheitspaket zum besseren Schutz vor Terror beschlossen Die Landesregierung hat ein umfassendes Sicherheitspaket auf den Weg gebracht, um die Bürger noch besser gegen die Gefahren des islamistischen Terrorismus zu schützen. Die Polizei wird um 105 Stellen verstärkt und technisch besser ausgerüstet. Auch Justiz und Verfassungsschutz erhalten zusätzliches Personal.
10.2.2015: Mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung vor Ort Mehr direkte Demokratie, mehr Beteiligung und mehr Transparenz: Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für eine Reform der Kommunalverfassung auf den Weg gebracht. Damit stärkt sie die lebendige Demokratie vor Ort.
24.2.2015: Gemeinsam unbehindert lernen Es geht voran bei der Inklusion: In Zukunft sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Baden-Württemberg gemeinsam zur Schule gehen und zusammen unterrichtet werden können. Das sieht der Gesetzentwurf zur Regelung inklusiver Bildungsangebote vor, den die Landesregierung beschlossen hat. 3.3.2015: Besserer ÖPNV für den Großraum Stuttgart Der öffentliche Personennahverkehr im Großraum Stuttgart wird bis 2025 ausgebaut. Metropolexpress-Züge und Expressbus-Linien erweitern das Angebot. Auto, Fahrrad und ÖPNV werden besser miteinander vernetzt. Das Land, der Verband Region Stuttgart, die Landeshauptstadt und die Nachbarlandkreise haben unter Vermittlung von Verkehrsminister Winfried Hermann den ÖPNV-Pakt 2025 beschlossen.
11.3.2015: Bildungszeitgesetz – Lebenslanges Lernen stärken In unserer heutigen Wissensgesellschaft ist lebenslanges Lernen wichtiger denn je. Ab Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg daher einen Anspruch auf Bildungszeit. Grundlage dafür ist das Bildungszeitgesetz, das der Landtag beschlossen hat. Das Gesetz ermöglicht Beschäftigten, sich an fünf Tagen im Jahr für berufliche und politische Weiterbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt freistellen zu lassen. Mit dem neuen Gesetz setzt die Landesregierung Maßstäbe für gute Arbeit, lebenslanges Lernen und für die Fachkräftesicherung.
11.3.2015: Mehr Klimaschutz beim Heizen Mehr Klimaschutz beim Heizen – darauf zielt das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das der Landtag beschlossen hat. Ein notwendiger Schritt, denn wir verbrauchen im Südwesten rund 40 Prozent unserer Energie für den Wärmebereich – vor allem fürs Heizen und für warmes Wasser.
17.3.2015: Mehr Polizei im Kampf gegen Einbrüche Kaum ein Bundesland ist so sicher wie Baden-Württemberg. Doch auch im Südwesten steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche. Die Landesregierung handelt entschlossen und hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Einbrüchen beschlossen. Dafür verstärkt sie die Polizei um 226 Stellen. Die Ausbildungskapazitäten der Polizei werden erhöht. Die Landesregierung baut zudem die speziellen Ermittlungsgruppen gegen Wohnungseinbrüche in den zwölf regionalen Polizeipräsidien weiter aus.
Das zeigt: Grün-Rot ist auf dem richtigen Weg. Denn Baden-Württemberg muss zukunftsfähig bleiben. Deshalb ist unsere Devise: Erneuern und bewahren – Die Menschen leben gerne in Baden-Württemberg. Ihr sprichwörtlicher Fleiß und ihr Einfallsreichtum haben unsere Heimat zu einem wohlhabenden und lebenswerten Land gemacht. Doch sie wissen auch: Unser Wohlstand ist nicht selbstverständlich. Nur mit ständiger Anstrengung und der Bereitschaft zur Erneuerung bleibt Baden-Württemberg erfolgreich. Wir machen gemeinsam mit den Menschen das Land fit für die Zukunft und gestalten es nachhaltig, gerecht und erfolgreich.
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Ebersbach/Peter Bretz  

Gemeinsames Lernen ist ein Menschenrecht. Ebersbachs neue alte Wege.

Mit der Unterzeichnung der „UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die in der BRD seit über einem Jahr in Kraft ist, verpflichtet sich die BRD, allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, den Zugang zu einem integrativen (inklusiven) Schulunterricht zu gewährleisten. Die Zielrichtung dieses Entwicklungsauftrags ist eindeutig. Im Klartext bedeutet dies, dass das gemeinsame Lernen (Inklusion) von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule ein Menschenrecht ist und zur allgemeinen Praxis werden muß. Die Sonderschulpflicht wird ab 2013 entfallen.Wie aber läßt sich dieser hohe, entwicklungsorientierte Anspruch in der Praxis unseres Schulsystems, das –es ist kaum zu fassen-  immer noch einem strengen Selektionsprinzip verhaftet ist, verwirklichen? Und das in absehbarer Zeit! Es gibt Städte und Schulen, die das schaffen und zielgenaue Vorarbeit geleistet haben.  Bad Boll z.B. ging in jüngster Zeit einen modellhaften Weg, auf den die Stadt zurecht stolz ist, der in der Öffentlichkeit begeistert aufgenommen wurde. Er stellt einen Meilenstein in der schul-pädagogischen Landschaft dar: Bad Boll will im nächsten Schuljahr eine Klasse mit 16, 17 Schüler/innen bilden, die etwa zu einem Drittel Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnimmt. Jahrelang wurde an diesem zukunftsweisenden Konzept intensiv gearbeitet bis die konzeptionelle und personelle Ausgestaltung stand. Die ganz große Mehrheit der Eltern gab ihre Zustimmung, was nicht verwundert: in unserer Gesellschaft gibt es eine weit höhere Akzeptanz für den gemeinsamen Unterricht als allgemein angenommen. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen zudem, dass – bei entsprechenden Rahmenbedingungen – von diesem gemeinsamen Unterricht alle Kinder  profitieren. Die Zeiten sind vorbei, in denen Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in erster Linie als „erhebliche Mehrbelastung“ empfunden werden.Was soll denn unter diesen Vorgaben aus den Sonderschulen werden? Werden sie überflüssig? Ja und Nein….ihr Know-how bleibt weiterhin gefragt. Sie sollen sich, so die Empfehlungen des Expertenrats des Kultusministeriums, zu regionalen sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren weiterentwickeln und sich stärker als bisher in die allgemeinbildenden Schulen verlagern. Sie sollen u.a. unter der Priorisierung des gemeinsamen Lernens sonderpädagogisch beraten und unterstützen, Netzwerke aufbauen und unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzip (gemeinsames Lernen hat immer Vorrang)an der Entwicklung von individuellen und passgenauen Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf mitarbeiten. Und jetzt kommt der Weg, für den sich Ebersbach und die Hardtschule entschieden haben: können Kinder mit der an allgemeinen Schulen vorhandenen Professionalität nicht ihren Voraussetzungen entsprechend gefördert werden, so kann ihnen ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an allgemeinen Schulen unterbreitet werden, als eine von anderen anzubietenden Alternativen. Eine sogenannte Außenklasse wird gebildet, so geplant in der Hardtschule, in der Kinder mit besonderem Förderbedarf schwerpunktmäßig außerhalb der Regelklasse separat unterrichtet werden. Geplant ist konkret eine Klasse bis maximal 12 Kindern aus den Klassenstufen eins bis vier. Dieses Konzept entfernt sich natürlich um einiges von der vorgegebenen Zielrichtung des gemeinsamen Lernens, zumal solche aus-oder angegliederten Klassen im Geiste der Entwicklungsvorgaben der UN-Konvention im wesentlichen dem Förderbedarf von Kindern mit sehr weitreichendem Unterstützungs-und Förderbedarf wie z.B. schwerste Mehrfachbehinderungen oder Kinder mit umfänglichen Psychiatrieerfahrungen entsprechen sollen. Nicht unproblematisch sicherlich auch, dass es Kinder gibt, die aus ihren vertrauten Klassenverbänden herausgenommen werden (sollen). Mehrheitlich wird dieser Ebersbacher Weg als erster Schritt gewertet zu dem „gemeinsamen Ziel aller Beteiligten zur sukzessiven, begleiteten Reintegration der Schülerinnen und Schüler in die Regelschule und der Entwicklung kooperativer und inklusiver Unterrichtsmodelle“ (Eckpunktepapier der Hardtschule).Da gibt es wohl noch einiges zu tun, wenn über den jetzt eingeschlagenen Weg dieses Ziel bis 2013 erreicht werden soll.Aus Sicht der GRÜNEN ist der eingeschlagene Weg fachlich und politisch schwer nachvollziehbar.Gabriele Ebensperger

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Historischer Bürgerentscheid zur zukünftigen Stadtentwicklung

60 Jahre "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"

Städtische Lebenskultur auf dem Kauffmann-Gelände


Roßwälden bekommt einen neuen Lebensmittelmarkt im Gewerbegebiet

Die Bürger müssen entscheiden

Bange machen gilt nicht

Investor soll auf Wünsche der Bürgerinnen und Bürger eingehen

Ebersbachs neue Mitte ist kein Supermarkt-Parkplatz

3 deutsche AKW strahlen nur für den Export

Atomkraft nicht schon wieder

Neuer Marktplatz im Kauffmann-Viertel entgültig unter die Räder geraten

Zum zweiten Mal Chance vergeben – Zuwanderung als Gewinn begreifen

Grüne unterstützen Pacemaker-Regio-Radtour und fordern Abzug der Atomwaffen aus Deutschland

Meilenstein für die Kinder- und Jugendarbeit in Ebersbach

Leben wir auf Kosten unserer Kinder?

Graffiti-freie Unterführungen gibt es nicht

Würden Sie Ihr Haus Ihren Kindern vermachen, ohne je einen Cent davon abbezahlt zu haben? Oder, wenn Sie zur Erben-Generation gehören, würden Sie gern ein Haus erben, für das Ihre Eltern und Großeltern immer nur die Zinsen gezahlt haben, nie aber auch nur einen Cent Tilgung? Nein? Genau das macht aber die Stadt Ebersbach. Nur, dass es statt um ein Haus um die Kläranlage geht.

15 Millionen Euro Schulden hat der sogenannte Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. Tendenz steigend. Zurückgezahlt wird davon nichts. Denn die Abwassergebühr wird immer so festgesetzt, dass gerade die laufenden Kosten und die Zinsen für den Schuldenberg bezahlt werden können. Der Schuldenberg wächst munter weiter. Die Banken freuen sich: Zinseinnahmen bis zum Sankt Nimmerleinstag. Und außerdem ist eine Kläranlage ja nicht von bleibendem Wert wie eine Schublade voller Familiensilber. Schon nach wenigen Jahren ist die Technik veraltet und muss für weiteres teures Geld ersetzt werden.

Weil wir Grünen aber der Meinung sind, dass jede Generation selbst die Kosten für die Beseitigung des eigenen Dreckwassers bezahlen soll, haben wir beantragt, die Abwasser-Gebühr so festzulegen, dass die Schulden innerhalb von 30 Jahren abbezahlt werden können. Pro Kopf müsste jeder Ebersbacher dann durchschnittlich dreißig Euro im Jahr mehr für sein Abwasser bezahlen. Damit könnte man den riesigen Schuldenberg zumindest innerhalb einer Generation wieder abtragen. Bei fünfzehn Euro mehr im Jahr würde es gar zwei Generationen dauern.

Geht nicht, ein „Denkfehler“ der Grünen, hat die Verwaltung nun in der letzten Gemeinderatssitzung geantwortet: Gemäß Paragraph 14 Kommunalabgabenrecht darf die Kläranlage als sogenannter Eigenbetrieb der Stadt nur die laufenden Kosten eintreiben, nicht aber Schulden abzahlen. Deshalb habe man ja gerade diese Betriebsform gewählt und keine andere. Unüberhörbar dabei ein heimliches Schmunzeln, dass jemand dem Trick auf die Schliche gekommen ist.

Weil uns aber die Generationengerechtigkeit und der Schuldenabbau am Herzen liegt, geben wir wegen eines schlitzohrigen Paragraphen nicht gleich auf. Schon möglich, dass das Thema in den nächsten Haushaltsberatungen wieder auf die Tagesordnung kommt: Wenn die Grünen beantragen, dass die Kläranlage in eine GmbH umgewandelt wird. Die darf nämlich ihre Schulden zurückzahlen. So wie jeder Häuslesbesitzer das ja auch tut.
Joachim Auch

Dienstag, der 13. Februar ist ein denkwürdiger Tag in der Ebersbacher Stadtgeschichte. Denn an jenem 13. wird der Gemeinderat eine neue Stadtmitte beschließen. Und die neue Stadtmitte wird im Wesentlichen aus einem großen Supermarkt und einem großen Parkplatz bestehen.

 

Das sollten alle  Befürworter der Ehrlichkeit halber schon zugeben. Die Stadt hat nicht wirklich die Möglichkeit, aus den Verhandlungen mit der Firma Weber wieder auszusteigen: Weil sie keine Alternative hat. Weil sie keinen anderen Investor in der Hinterhand hat, mit dem man  vielleicht bessere Konditionen aushandeln könnte.

 

Zugegeben, unser Supermarkt soll schöner werden – mit Gras auf dem Dach und Glas in der Fassade. Aber wie viel schöner als der in Reichenbach oder der auf dem Speiser-Gelände in Göppingen? Warten wir’s ab. Wir Grüne jedenfalls werden genau hinschauen, was von den jetzigen Plänen auch verwirklicht wird. Und was aus sogenannten Kostengründen „leider, leider“ wieder gestrichen werden musste.  

 

Am Ende der sogenannten Verhandlungen, die der Gemeinderat gegen die Stimmen der Grünen  beschließen will, stehen ein Supermarkt und ein Parkplatz. Das ist das einzige, was ganz sicher kommt, was gilt die Wette.

 

Alternativen dazu sind nie ernsthaft geprüft worden. Alternativen, die ein Investoren-Wettbewerb gebracht hätte – eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Und das aus gutem Grund.

 

Denn vielleicht gibt es ja irgendwo in der Republik einen Investor, der eine noch bessere Idee hat. Wie man zum Beispiel ein neues, zukunftsweisendes Wohnquartier im Kauffmann-Viertel bauen könnte. Wie wir den Trend „Zurück in die Stadt“ ausnützen könnten und Menschen zurücklocken in unsere Innenstadt: mit neuen Wohnformen für Familien und Senioren wie beispielsweise in Mehrgenerationenhäusern. Mit Bildung und Kultur.

 

Wer weiß, vielleicht gibt es ja irgendwo in der Republik ja auch einen Investor, der die Ideen der Planungswerkstätten aufgreift und sogar einen Park statt des Parkplatzes verwirklichen könnte?

 

Wer weiß, vielleicht gibt es irgendwo in der Republik ja einen Investor, der eine Idee hat, die wir hier gar nicht hatten, die uns aber sehr gut gefallen würde. Weil man selber nicht auf alles kommen kann. 

 

Wir werden es nie erfahren. Weil der Gemeinderat nicht mal wissen will, was andere Investoren anzubieten hätten. Jetzt nicht und später auch nicht, was gilt die Wette.

 

Ein wenig verwundert es schon, dieser Mangel an Neugier. 

 

Die vielen nichtöffentlichen Gespräche der Firma Weber mit den Gemeinderatsfraktionen haben ihre Wirkung offenbar nicht verfehlt. Zur öffentlichen Diskussion fehlte dem Gemeinderat dann auch die rechte Lust. 

 

Das ist jammerschade für Ebersbach. Denn die Chance, eine neue Stadtmitte zu bauen, bekommt Ebersbach so schnell nicht wieder. Supermärkte gibt’s an jeder Ecke.

Joachim Auch

 

Wir sollten die Nacht, in der die Synagogen brannten, nicht vergessen, wenn wir im Gemeinderat über die Dachform der Moschee entscheiden

Heute vor genau 68 Jahren, in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, zerstörten Männer der SA-Standarte Geislingen die Göppinger Synagoge neben dem Freihof-Gymnasium. Sie hatten Stroh mitgebracht und Benzin. Um 3.30 legten sie Feuer.  Die anrückende Feuerwehr schützte nur die umliegen-den Häuser.

Der sogenannten Reichskristallnacht waren Jahre der zuneh-menden Unterdrückung der Juden durch die Nazis vorausgegangen. Der Zerstörung vorausgegangen war aber auch eine jahrelange Hetze gegen die Architektur der Synagogen. Schon damals lautete das Argument: Die angeblich orientalischen Kuppeln fügten sich nicht in das Stadtbild ein. Genauso wie die Nazis gegen die Weißenhof-Siedlung in Stuttgart polemisierten. Dort hatte eine Reihe moderner  Architekten die erste Flachdachsiedlung Deutschlands gebaut. Für die Nazis hingegen war nur das Satteldach eine wahrhaft deutsche Dachform.

Das sollten wir bedenken, wenn wir im Gemeinderat demnächst über den Wunsch der Islamischen Union beraten, auf der be-reits bestehenden Moschee eine Kuppel errichten zu dürfen.
Wir sollten das bedenken, weil uns das Baugesetzbuch in die-ser Hinsicht eine große Verantwortung übertragen hat. Passt ein kolossales kanadisches Blockhaus nach Krapfenreut? Ja, haben wir entschieden, obwohl es das einzige weit und breit ist. Weil wir Vielfalt wollen und nicht Einfalt. So sollten wir es auch mit der Moschee halten.
Muslime sollten nicht gezwungen werden unter schwäbischen Satteldächern beten zu müssen. Genauso wie die Juden ein Recht auf eine Synagoge haben und die Christen ein Recht auf Kirchen in abendländischer Tradition.

 
Gotteshäuser in unterschiedlicher Architektur behindern übri-gens nicht die Integration. Die Juden in Württemberg waren hervorragend integriert.  Viele hatten im Ersten Weltkrieg für Deutschland gekämpft und waren von den schwäbischen Hono-ratioren nicht leicht zu unterscheiden. An ihrer Religion jedoch haben die meisten festgehalten, mehr als 2000 Jahre lang. So dürfte das  auch bei den Muslimen gehen.

Joachim Auch

 

 

Ausschuss lehnt Antrag der Grünen für alternative Abwassergebühr ab

Bislang ist es so: Was man an Frischwasser verbraucht, muss man auch als Abwasser bezahlen. Das ist einfach, aber ungerecht. Das weiß jeder, der im Sommer gern mal seinen Rasen sprengt. Denn das Wasser für seinen Garten belastet ja nie und nimmer die städtische Kläranlage.

Andererseits gibt es Wasser-Kunden, die verbrauchen ganz wenig Frischwasser, haben aber  riesige Flächen zubetoniert und zuasphaltiert, zum Beispiel für Parkplätze. Regen, der darauf fällt, kann nicht mehr versickern, sondern fließt in die Kläranlage und muss dort gereinigt werden.

Das wollten die Ebersbacher Grünen ändern, nach dem Vorbild einer ganzen Reihe anderer Städte im Land. Motto:  Die Abwassergebühr soll die versiegelte Fläche des Kunden berücksichtigen. Anders gesagt:  Jeder soll für sein eigenes Dreckwasser bezahlen – eigentlich ein  ganz normales Verursacherprinzip.

Für die meisten Privathaushalte würde die Abwasser-Gebühr dadurch billiger. Für Gewerbebetriebe, die viel Boden versiegelt haben wie beispielsweise Supermärkte, teurer. Ein guter Anreiz, Flächen zu ent-siegeln, Dächer zu begrünen, weniger Landschaft zu verbrauchen. Schließlich ist Umweltschutz immer dann erfolgreich, wenn es billiger ist, die Natur zu schützen als sie zu schädigen. 

Eigentlich will ja auch niemand, dass unser Land immer weiter zubetoniert wird. Aber wenn’s vor Ort zum Schwur kommt, dann bleiben die Hände unten.  Während Ministerpräsident Oettinger in seiner Regierungserklärung das Ziel ausgab, „wie bei der Staatsverschuldung auch  beim Flächenverbrauch zu einer Netto-Null zu kommen“, also nicht mehr Natur zu verbrauchen, als wieder renaturiert wird, da lehnte der Ebersbacher Umweltausschuss den Antrag der Grünen für die sogenannte gesplittete Abwassergebühr ab.

Kauffmann-Areal: Platt machen geht schnell

Eine neue Innenstadt aufbauen nicht

Ebersbach hat die Abrissbirne entdeckt. Auch bombige Sprengungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Zwischen Rathaus, Bahnlinie und Bahnhofsstraße wird kaum mehr ein Stein auf dem anderen bleiben. Das Kauffmann-Hochhaus ist schon platt. Der alte Schornstein kommt  am Samstag in acht Tagen  dran – gegen die Stimmen der Grünen. An Villa und Alter Schreinerei wird schon kräftig gewackelt. Zu teuer, den Schlot zu erhalten, heißt es. Zu schief, der schiefe Schornstein von Ebersbach. Als ob Ruinen jemals in einem Tipptopp-Zustand vererbt worden wären, egal ob es sich um Burg-, Kloster- oder Industrieruinen handelt.

Warum die Grünen für den Erhalt des Schornsteins sind? Weil mit dem Kauffmann-Schlot  die letzte Erinnerung daran verschwindet, dass die Ebersbacher  eigentlich Arbeiter waren, keine reichen Bürger oder gar hochwohlgeborene Adlige. Weil Heimatkunde nämlich auch Sozialgeschichte ist. Weil immer deutlicher wird: Das ist kein kosmetischer Eingriff, um ein paar hässliche Falten wegzuliften. Ebersbach soll ein ganz neues Gesicht bekommen.

Ja, platt machen ist einfach. Abgerissen ist schnell. Aber woher soll sie kommen, die neue Identität? Jetzt, wo man von der einstigen Saure-Gurken-Zeit nichts mehr wissen will? Welche Betriebe, welche Läden, welche Menschen will man ansiedeln? Für den Abriss ist Geld da. Aber für den Wiederaufbau  des Kauffmann-Areals sind keine Rücklagen eingeplant. Und ein bisschen Gras über den Schutt wachsen lassen macht noch keine Innenstadt. Jedenfalls keine attraktive.  Mal ehrlich: Welchen Grund gibt es  noch, in die Stadt zu gehen? Und welche Gründe wird es in ein paar Jahren noch geben?

Die Post ist gerade mal wieder dichtgemacht worden und der letzte Radio- und Fernsehhändler hat auch aufgegeben. Der Schuhladen verkauft nur noch die Lagerreste. CDs gab’s sowieso noch nie.  Mal kurz auf die Bank? Unnötig: Banking geht längst online. Genauso wie eine Reise oder einen Flug buchen, Bücher bestellen, Foto-Abzüge machen lassen oder ein Formular von der Rathaus-Homepage runterladen. Apotheke? Virtuell viel billiger. Supermärkte und Getränkehändler, Zweirad-, Garten-, Baumarkt- und Sport-Multis – sie sind längst auf der grünen Wiese, dem Handels- und Gewerbeverein sei’s geklagt. (Die Beratung und Reparatur dort ist  übrigens auch nicht schlecht.) Dafür gibt’s in Ebersbach jetzt drei Bestattungsinstitute statt wie bisher nur eines.

Das einzige, was Leute vielleicht in die Stadt locken könnte, wäre doch  ein bisschen Flair, ein bisschen Nostalgie, ein bisschen Ebersbach, wie wir es kennen. Also all das, was gerade der Abrissbirne geopfert wird.  Bitte ein bisschen Charme, kombiniert mit  Sachen, die allein weniger Spaß machen als zusammen mit anderen:  Kleinkunst, Musik(schule), Bildung, Sport, Essen und Trinken, Erholen, Spielen, Generationen übergreifendes  Wohnen,  Begegnungen mit Kultur und anderen Kulturen.

Einen solchen Weg für die Innenstadtbelebung sind jedenfalls andere krisengeschüttelte Regionen  schon mit Erfolg gegangen. Wir Grüne werden ihn weiter einfordern, auch wenn behauptet wird, dass für ein Bürgerhaus oder alternative Kultur-, Sport und Wohnprojekte im Stadtzentrum kein Geld  da ist. Wir werden dann auch daran erinnern, warum: Weil fast die gesamten Ersparnisse der Stadt für ein neues Rathaus draufgehen.

Joachim Auch
Bündnis 90 / Die Grünen    

Eine ganz normale Veränderungssperre?
Endlich öffentlich: Die Diskussion um die Moschee-Erweiterung

Wie immer war das wichtigste Thema der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend gut getarnt: „Bebauungsplan „Wilhelmstraße“, Aufstellungsbeschluss, Satzung über eine Veränderungssperre.“ Alles klar?

Es geht  um die Frage, ob Ebersbach eine Moschee bekommen soll, so eine richtige, wie wir sie im Urlaub immer sehr schön finden, mit Minarett und Kuppel.

Endlich dürfen sich auch Gemeinderäte öffentlich zu Wort melden, nachdem das Thema schon seit Monaten in nichtöffentlichen Sitzungen heiß diskutiert wurde. Begonnen hatte die Diskussion hinter verschlossenen Türen im Juni, als die Türkisch-Islamische Union ihre Pläne vorgestellt hatte, ihre bereits bestehende Moschee in der Brückenstraße zu erweitern (neben den Bahngleisen, direkt neben dem alten Fabrikgebäude Zinser Schweißtechnik).

In der nächsten Sitzung, wieder nichtöffentlich, versteht sich, entdeckte  der Gemeinderat dann gegen die Stimmen der Grünen seine Liebe für dieses Stadtviertel und verlangte die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre. Im Klartext: nichts geht mehr.

Darüber und nur darüber sollte dann am Dienstagabend abgestimmt werden. Ohne Diskussion, als sogenannter P-Punkt, versteht sich ebenfalls. Wir Grüne haben uns dennoch mit folgendem Redebeitrag zu Wort gemeldet. Hoffentlich nicht umsonst, auch wenn wir in der darauf folgenden Abstimmung unterlegen sind.

 Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich glaube, wir müssen mal offen  diskutieren, um was es bei diesem Tagesordnungspunkt in Wirklichkeit geht.

Es geht hier – wie wir alle aus nichtöffentlichen Sitzungen wissen – nicht wirklich um einen ganz normalen Bebauungsplan, sondern um die Frage, ob wir bereit sind, in Ebersbach eine Moschee zu akzeptieren, die auch wie eine Moschee aussieht und nicht wie eine einstürzende  Industriehalle. Eine Moschee also mit Kuppel und Minarett und nicht mit schwäbischem Satteldach. Dies zu bauen ist auch weiterhin das Ziel der Türkisch-Islamischen Union  – anders als das in der NWZ zu lesen war.

Seien wir doch ehrlich miteinander und mit der Öffentlichkeit: Es geht nicht wirklich um einen Bebauungsplan, sondern um die Frage, ob wir die Ebersbacher Bürger, die muslimischen Glaubens sind, herausholen wollen aus den Hinterhöfen oder nicht.

Es geht letztlich darum, ob wir  akzeptieren, dass die Muslime ein  Teil unserer Gesellschaft sind und dies auch bleiben werden. Der Islam ist eine Weltreligion und in Ebersbach wohl die drittgrößte  religiöse Gemeinschaft neben der evangelischen und der katholischen Kirche.

Bei der Abstimmung um eine sogenannte Veränderungssperre geht es doch eigentlich darum, ob wir den Muslimen wie den Christen gleichermaßen zugestehen wollen, dass sie nach Außen sichtbar ihren Glauben bekennen und ihr soziales und kulturelles Leben führen können.

Der sich anbahnende Konflikt um die Moscheeerweiterung in Ebersbach ist ja kein Einzelfall: Schorndorf hat eine Moschee. Sindelfingen hat eine Moschee. Pforzheim hat eine Moschee. Esslingen plant eine Moschee. Meist gab es mehr oder weniger offen ausgetragene Konflikte. Auf diese  Erfahrungen können wir zurückgreifen. Und wir müssen nicht alle Fehler wiederholen.

Ich habe bei der Vorbereitung dieser Sitzung ein sehr interessantes Buch zu dem Thema  gefunden: Es heißt:  „Moscheen in Deutschland. Konflikte um ihre Errichtung und Nutzung“.  Der Autor Thomas Schmitt zitiert darin zwei Beispiele, die für uns besonders nützlich sein können. Lauingen und Bobingen, beide unweit von Augsburg. Beide Städte sind mit 11 000  Einwohnern durchaus mit Ebersbach vergleichbar.

Die eine Stadt, Lauingen, hat den Moscheebau fast ohne Konflikte bewältigt. Ja sogar mit Spenden lokaler Firmen und städtischem Zuschuss.

Die andere, Bobingen, hat versucht, den Moscheebau  durch juristische Maßnahmen und baurechtliche Hürden zu verhindern und ist letztlich nach langem Streit gerichtlich und moralisch gescheitert.

Ich befürchte, wir sind gerade  im Begriff, den zweiten, den falschen Weg einzuschlagen.

Deswegen ist der Antrag der Grünen, dass wir die Abstimmung über diesen Bebauungsplan  verschieben und es erst einmal mit Konfliktvermeidung und öffentlichem Dialog  versuchen – jenseits der bekannten Klischees und Schwarz-Weißmalereien über den Islam und Moscheen.

Wir beantragen die Bildung eines runden Tisches, an dem Vertreter aller Beteiligten: Moscheeverein, Anwohner, Stadtverwaltung, Gemeinderat und Kirchenvertreter offen die jeweiligen Ängste und realen Probleme ansprechen dürfen.

Erst informieren, dann diskutieren und dann erst entscheiden.

Es gibt noch viele andere Möglichkeiten: Wir könnten einen Gemeinderatsausflug ins bayerische Lauingen machen, wo uns der dortige CSU-Bürgermeister vielleicht erklären kann, wie und warum bei ihm  Kirche und Moschee ins Dorf passen.

Wenn uns das zu teuer ist, wie wär’s mit einem Ausflug nach Schorndorf?

Denn das war für mich die überraschendste Lehre aus der Untersuchung über die Moscheebauten: Ob es zu massiven Konflikten oder einem besseren Miteinander zwischen den Religionen und Kulturen in einer Stadt kommt, hängt offenbar ganz entscheidend vom konkreten  Verhalten der lokalen Autoritäten ab: Vom Verhalten des Bürgermeisters, vom Verhalten der Pfarrer, der Partei- und Vereinsvorsitzenden und von dem der Gemeinderäte und Gemeinderätinnen. Also von uns.

 Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Joachim Auch
Bündnis 90 / Die Grünen

Dachgauben sind wichtig. Und Kopftücher.

Ebersbacher Dachlandschaft gerettet!
Ein Jahr im Gemeinderat – eine persönliche Bilanz

Wenn Politiker hundert Tage im Amt sind, ziehen eigentlich alle möglichen Leute eine erste Bilanz bzw. über sie her. Nun ist fast ein Drittel des Gemeinderats – darunter auch ich – seit genau einem Jahr im Amt und es ist immer noch nichts passiert. Niemand zieht irgendwas. Und schon gar keine Bilanz. Das ist typisch für die Gemeinderatsarbeit:  Es dauert alles etwas länger. Und: Man muss alles selber tun.

Wie sieht sie also aus, die Bilanz nach einem Jahr? Ich habe einiges gelernt. Zum Beispiel: Dachgauben sind wichtig. Sehr wichtig sogar. Fast in jedem Bauausschuss wird ausgiebig darüber diskutiert. Hin und her wälzen sich dann die ästhetischen und juristischen Bedenken. Und so mancher Bauherr wird am Ende mit sanftem baurechtlichem Druck auf den Pfad des guten öffentlichen  Geschmacks zurückgeführt.  In einer solchen Situation arglos zu fordern, ein jeglicher möge doch seine Dachgaube bauen dürfen wie er wolle (Bürokratieabbau!), war, ich muss es gestehen, ein grober handwerklicher Fehler und weckte alle möglichen Ur-Ängste vor grüner Anarchie:  Ebersbacher Dachlandschaft in Gefahr!

So ganz habe ich das mit der Dachlandschaft immer noch nicht begriffen. Aber ich habe ja noch vier Jahre Zeit. Ich vermute, dass jeder Ebersbacher außer mir dreimal täglich in die Luft geht, die Stadt von oben betrachtet und die Dachlandschaft deshalb besonders schützenswert ist, ja, ständig neu gerettet werden will. 

Und Kopftücher sind wichtig, oijojoi. Aber lassen wir das. Ich wechsle auf dem Weg zum Bioladen sowieso schon  die Straßenseite, wenn ich von Ferne Frau N. auf mich zukommen sehe. Die will mir schon lange den Kopf waschen – wegen der Kopftuchfrage. Hat mir meine Mutter erzählt. So, als ob ich immer noch ihr Schüler wäre. Ich winke Frau N. also  freundlich von der anderen Straßenseite zu und deute pantomimisch an, ich hätte es heute ausnahmsweise sehr eilig.

Außerdem weiß ich jetzt, dass die Stadtkasse gar nicht leer ist, wie immer behauptet wird. Jedes Jahr fließen dreißig Millionen Euro hinein und etwas mehr als dreißig Millionen wieder heraus. Wo sie hinfließen, das bestimmt die Mehrheit. Die Grünen haben keine Mehrheit. Dreißig Millionen, das ist eine für mich fast unvorstellbar große Summe – und ich glaube, für viele meiner Stadtratskolleginnen und –kollegen auch. Deswegen diskutieren wir gerne und lange über kleine Beträge. Oder über Dinge, die ans Gemüt gehen wie der sogenannte Besamungszuschuss für Landwirte. Bei Großprojekten (Rathaus) kommt’s hingegen auf eine Million mehr oder weniger nicht so an.

Ich denke, das – und noch viel, viel mehr – wird sich bessern, wenn die Grünen erst die absolute Mehrheit haben werden. Ich arbeite daran. 

Joachim Auch

Bündnis 90/Die Grünen