Radfahren wird sicherer, teilt der ADFC mit

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt Radfahrenden Verbesserungen

Am 14. Februar stimmte der Bundesrat einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu. Ab voraussichtlich Ende März gelten zahlreiche Verbesserungen für Radfahrende, die vom ADFC seit Jahren gefordert wurden:

•    Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten.
•    Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro erhöhen sich auf 55 und bis zu 100 Euro.
•    Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten. Damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten.
•    Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen wurde neben Radwegen auf acht Meter ausgeweitet.
•    Schrittgeschwindigkeit ist für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen festgeschrieben.“