Die Abbildung zeigt die Verkehrstoten im Jahr 2014. Darunter z.B. 368 Fussgänger innerorts !
Letztes Jahr starben lt. statistischem Bundesamt 3046 Menschen im Strassenverkehr. Diese traurige Zahl hat sich in den letzten 10 Jahren nicht wesentlich verändert, obwohl die Bundesregierung bis 2020 eine Senkung um 40 % angestrebt hatte. Jetzt wird’s also höchste Zeit!
Aus dem Antrag: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- zum 1. Januar 2021 auf allen Bundesautobahnen die generelle
Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h einzuführen; - auf zweispurigen Landstraßen die generelle Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h einzuführen; - auf allen innerörtlichen Straßen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
festzulegen und Kommunen Entscheidungsfreiheit einzuräumen, die
Geschwindigkeit streckenweise zu erhöhen, wo dadurch keine
zusätzliche Gefährdung entsteht.“